AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIEN

Der Alinker kann in der DACH-Region nicht rückerstattet werden.

 

Wir gehen davon aus Sie Ihren Körper gut kennen, entschlossen sind zu trainieren, Sie nicht erwarten, dass das Gehen mit dem Alinker ohne Entschlossenheit und Anstrengung möglich ist und Sie somit Ihren Alinker unter https://thealinker.ch/alinker-bestellen/ mit diesem Bewusstsein bestellen.

Garantiebestimmungen

Die Garantie ist auf die ersten zwei Jahre beschränkt und gilt NUR für den Erstkäufer.


Der Erstkäufer registriert seinen Alinker hier, zusammen mit seiner eindeutigen Seriennummer, die sich auf dem Alinker befindet. 

Erst wenn diese Registrierung abgeschlossen ist, gilt die Garantie. Die Garantie ist nicht übertragbar und ist auf 24 Monate ab Kaufdatum beschränkt.


Bitte beachten Sie, dass jede Veränderung am Alinker, einschliesslich das Hinzufügen motorisierter Funktionen, zum Erlöschen der Garantie führt. Das Hinzufügen jeglicher elektrischer oder anderweitig motorisierter Komponenten am Alinker stellt ein erhebliches Risiko für Ihre Sicherheit dar und ist nicht durch unsere Garantievereinbarung abgedeckt. 


Diese Garantie erstreckt sich sowohl auf Konstruktions- und/oder Materialfehler als auch auf Korrosion, soweit sie sich aus dieser Garantie ergibt.


Die folgenden Punkte sind durch diese Garantie abgedeckt:


1. Alinker®-Rahmen sowie alle anderen Komponenten haben eine Garantie von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler, sofern in Absatz 2 nicht eingeschränkt.


2. Garantiebeschränkungen


2.1 Die Lackierung von Rahmen und Gabel hat eine Garantie von 2 Jahren auf Korrosion von Innen. Die Beschichtung und/oder Lackierung der Garantiegegenstände unterliegt naturgemäß einer Beanspruchung während der Nutzungsdauer und kann verschleißen bzw. leicht beschädigt werden; dieser Verschleiß oder derartige Beschädigungen durch mechanische Beanspruchung sind von der Garantie ausgeschlossen.


2.2 Für die folgenden korrosionsgefährdeten Teile an Reifen, Bremsbelägen und Kabel ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dieser Mangel ist auf Konstruktions- und/oder Materialfehler zurückzuführen.


2.3 Für Korrosion an den übrigen Lack- und Chromteilen gilt eine Garantie von 2 Jahren, wenn diese gut gewartet werden und die Bedienungsanleitung befolgt wird.



3. Garantieausschlüsse gelten für normalen Verschleiss wie folgt:


3.1 In den folgenden Fällen entfällt die Garantie:


a. Falsche und/oder unvorsichtige Benutzung des Laufrads oder eine nicht bestimmungsgemässe Nutzung, einschliesslich der Überschreitung der maximalen Tragfähigkeit während der Verwendung;


b. Das Laufrad wird nicht gemäss diesen Informationen oder dieser Anleitung gewartet;


c. Technische Reparaturen wurden nicht fachgerecht durchgeführt;


d. nachträglich montierte Teile entsprechen nicht den technischen Spezifikationen des Laufrads oder sind falsch montiert;


e. Wenn der Eigentumsnachweis, wonach das Laufrad von uns fachgerecht vormontiert und geprüft wurde, bevor es an den Kunden ausgeliefert wurde, nicht vorhanden ist oder nicht von einem von Alinker® anerkannten Händler unterzeichnet wurde.


3.2 Das Unternehmen schliesst Schäden an Teilen des Laufrads ausdrücklich aus als Folge von:


a. Fehlerhaften Einstellungen von Lenker, Lenkervorbau, Sattel, Sattelstütze, Bremsen, Schnellspanner der Räder;


b. nicht rechtzeitiger Austausch von Teilen wie Bremskabel, Bremsbelägen, Reifen usw.;


c. klimatischen Einflüssen wie Verwitterung.



4 Garantie auf Teile und Komponenten:


4.1 Das Unternehmen wird nach fachmännischer Prüfung beurteilen, ob Mängel auf Material- und/oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind und diese nach eigenem Ermessen während der Garantiezeit reparieren, erstatten oder ersetzen. Sonstige Aufwendungen für Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers.


4.2 Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes werden bei Material- und/oder Konstruktionsmängel an Rahmen und Gabeln die Kosten vom Hersteller für einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Kauf übernommen.


4.3 Die Transportkosten für das Laufrad und/oder die Komponenten zu/von CarTom GmbH, CH-8045 Zürich gehen zu Lasten des Eigentümers, es sei denn, die betroffene Komponente ist von der Garantie abgedeckt.


4.4 Wenn eine bestimmte Komponente garantieberechtigt und der Originalbestandteil nicht mehr verfügbar ist, wird der Hersteller nach eigenem Ermessen eine gleichwertige Alternative anbieten.



5 Reklamation


5.1 Ansprüche aus dieser Garantie – im Rahmen des Angebots des Laufrads oder der betroffenen Komponente – müssen über den Alinker®-Händler geltend gemacht werden, der das Laufrad verkauft hat. Gleichzeitig ist dem Händler der Kaufbeleg sowie der mit dem Fahrrad mitgelieferte Eigentumsnachweis auszuhändigen.


5.2 Wenn der Eigentümer umgezogen ist oder wenn der Händler nicht mehr existiert, wird die Geltendmachung des Anspruchs dem nächsten Alinker®-Händler übertragen.



6 Haftung


6.1 Die Bestätigung des Eingangs einer Reklamation stellt keine Haftungsübernahme dar. In keinem Fall geht die Haftung über das in diesen Bestimmungen vorgesehene Mass hinaus.


6.2 Alle Ansprüche auf Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht durch gesetzliche Bestimmungen erlaubt.